"Du schwarzes Schwein." soll der Dortmunder Weidenfeller den Schalker Asamoah genannt haben. Heute entschied der DFB: Es war NUR "Du schwules Schwein".
Dieses NUR heißt im Vereinsjargon "eine herabwürdigende und verunglimpfende Äußerung‘‘ und wird NUR mit drei Spielen Sperre und einer Geldstrafe geahndet.
Das "schwarze Schwein" dagegen ist eine rassistische Äußerung und wird mit der doppelten Strafe belegt.
Bevor wir uns fragen, wie dann ein "schwarzes, schwules Schwein" oder ein "Schwein" allein bewertet würde, fragen wir uns lieber was eigentlich schlimmer ist?
Der Fairness halber muss gesagt werden, das Asamoah mit Sicherheit "schwarz", aber wahrscheinlich nicht "schwul" ist. Somit wäre das "schwarze Schwein" also eine Beleidigung auf persönlicherer Ebene, das "schwule Schwein" dagegen eine Art beleidigende Verleumdung.
Worüber reden wir hier eigentlich?
Das fragt sich auch der LSVD und hat heute folgenden Brief an den DFB Chef geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dr. Zwanziger,
der Presse haben wir entnommen, dass der Dortmunder Torwart Roman Weidenfeller eine Sperre für drei Meisterschaftsspiele und eine Geldbuße von 10.000 Euro erhielt, weil er den Schalker Nationalspieler Gerald Asamoah beleidigte (
s. beiliegenden Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 23.08.2007)
Uns stellt sich die Frage, ob es den Tatsachen entspricht, dass sich Weidenfellers Strafe reduzierte, weil er angeblich "nur" "schwules Schwein" und nicht "schwarzes Schwein" gerufen haben soll?
Ist es zutreffend, dass homophobe und rassistische Beleidigungen im deutschen Fußball von den Sportrichtern unterschiedlich geahndet werden? Und
wenn ja, welches sind die Überlegungen, die einer solchen Abstufung zugrunde liegen?
Für Ihre klärenden Worte in dieser Angelegenheit sind wir Ihnen sehr dankbar.
Manfred Bruns, BundesvorstandEUROGAY wartet gespannt auf die Antwort!